Indikationen zur Händedesinfektion

Als „Indikation" wird die Situation definiert, in der eine Händedesinfektion notwendig wird. Es handelt sich hierbei um Situationen, in denen ein Risiko für die Übertragung von krankmachenden Erregern besteht. Durch die Händedesinfektion wird die Übertragung effektiv unterbunden.

Das WHO-Modell der „5 Indikationen der Händedesinfektion" wurde ursprünglich für den stationären Krankenhausbereich entwickelt.

In Rücksprache mit der WHO hat die Aktion Saubere Hände das Modell an die spezielle Situation in Alten- und Pflegeheimen angepasst.

Klicken Sie auf die Abbildungen, um mehr über die Indikationen bei mobilen und immobilen Bewohnerinnen und Bewohnern zu erfahren:

 

Zeitlich werden die Indikationen als VOR und NACH Kontakt formuliert:

VOR Bewohnerkontakt

Vor Kontakten im Sinne eines direkten Hautkontakts, bei dem die Intimsphäre der Bewohnerinnen und Bewohner nicht mehr gewahrt wird (z.B. beim Ankleiden, Waschen, Lagern).

Dies gilt auch, wenn während des Kontaktes Handschuhe getragen werden.

VOR aseptischen Tätigkeiten

Zu den aseptischen Tätigkeiten zählen z.B. die Konnektion/Diskonnektion von invasiven Devices (= jede Art von Kathetern, Drainage- und Infusionssystemen), der Verbandswechsel, das Absaugen von Atemwegssekret sowie Schleimhautkontakte (z.B. beim Verabreichen von Augentropfen).

Dies gilt auch, wenn bei der aseptischen Tätigkeit Handschuhe getragen werden.

NACH Kontakt mit potentiell infektiösen Materialien

Nach Kontakt zu z.B. Körperflüssigkeiten und Exkreten, Schleimhäuten, nicht intakter Haut und Wundverbänden.

Dies gilt auch, wenn während des Kontakts Handschuhe getragen wurden.

NACH Bewohnerkontakt

Nach Kontakten im Sinne eines direkten Hautkontakts, bei dem die Intimsphäre der Bewohnenden nicht mehr gewahrt wird (z.B. beim Ankleiden, Waschen, Lagern).

Dies gilt auch, wenn während des Kontaktes Handschuhe getragen wurden.

NACH Kontakt mit der unmittelbaren Umgebung

Nach Kontakt zu Oberflächen und medizinischen Geräten in unmittelbarer Umgebung der Bewohnerinnen und Bewohner.

Dies gilt auch, wenn während des Kontakts Handschuhe getragen wurden.

Bei mobilen Bewohnerinnen und Bewohnern entfällt diese Indikation, da sie sich in mehreren, zum Teil gemeinschaftlich genutzten Bereichen bewegen.

Compliance-Beobachtungen

Die Umsetzung der „5 Indikationen der Händedesinfektion“ wird in sog. „Compliance-Beobachtungen“ überprüft.

Hierbei beobachten Hygienefachkräfte oder speziell geschultes Personal andere Mitarbeitende bei der Umsetzung der Händedesinfektion im Alltag. So werden Probleme in der Umsetzung erkannt. Außerdem kann - sofern gewünscht - persönliches Feedback gegeben werden.

Es ist geplant, das Instrument der Compliance-Beobachtungen zukünftig auch Alten- und Pflegeheimen zur Verfügung zu stellen.

 

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